Das FSJ und der BFD werden als berufspraktischer Teil zum Erwerb der Fachhochschulreife anerkannt.
Dein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) können als Teil deines Bildungswegs anerkannt werden. Seit Februar 2012 sind sie als einjähriges Praktikum anerkannt. Das bedeutet, dass die Bescheinigung über das geleistete FSJ oder den BFD gemeinsam mit dem Schulabgangszeugnis, auf dem der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt ist, zur Zulassung eines Fachhochschulstudiums berechtigt. Beachte jedoch, dass der Freiwilligendienst in Vollzeit und über zwölf Monate hinweg absolviert werden muss.
Für die Bewerbung an Fachhochschulen in NRW genügt die Einreichung des Abgangszeugnisses, der Bescheinigung über den absolvierten Freiwilligendienst sowie des Zeugnisses über den Freiwilligendienst. Wenn du in einem anderen Bundesland studieren möchtest, empfiehlt es sich, eine Gesamtbescheinigung bei der zuständigen Bezirksregierung zu beantragen.
Falls du bereits vor Beginn des FSJ oder BFD weißt, was du im Anschluss studieren möchtest, ist es ratsam, bei den Hochschulen für den gewünschten Studiengang nachzufragen, ob spezielle Praktika für die Studienzulassung erforderlich sind. Dies ist besonders wichtig, wenn du ein technisches Studienfach anstrebst, da hier zusätzlich zu den zwölf Monaten Freiwilligendienst eventuell weitere Praktika eingeplant und absolviert werden müssen.
Es ist auch zu beachten, dass die Wartezeit für die Hochschulaufnahme erst nach dem Erwerb der Fachhochschulreife beginnt, das heißt, nach Abschluss des praktischen Teils der Fachhochschulreife.
Falls du bei deinem Schulabschluss noch nicht volljährig warst und die Schulpflicht noch nicht erfüllt hast, kannst du von der Schulpflicht befreit werden, indem du eine Bescheinigung über deinen Freiwilligendienst vorlegst. Diese Bescheinigung wird von uns ausgestellt.
Weitere Informationen und Auskünfte erhältst du bei deinen jeweils zuständigen Bezirksregierungen, wie beispielsweise hier für Düsseldorf oder Köln.