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FAQ

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um deinen Freiwilligendienst beim FSD Köln.

FSJ BFD FAQ

Was für Fragen hast du?

Was sind Freiwilligendienste im Erzbistum Köln?

Du kannst als Jugendlicher oder junger Erwachsener zwischen 16 und 27 Jahren einen Freiwilligendienst in einer sozialen Einrichtung im Erzbistum Köln absolvieren. Dabei stehen dir zwei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Neben der Arbeit in den Einsatzstellen sind auch Bildungsseminare verpflichtend für alle Freiwilligen.

Wer kann einen Freiwilligendienst (FSJ/BFD) im Erzbistum Köln machen?

Wenn du zwischen 16 und 27 Jahre alt bist und dich für ein Jahr lang in einer sozialen Einrichtung engagieren möchtest, kannst du einen Freiwilligendienst machen. Wenn du über 27 Jahre alt bist, steht dir der Bundesfreiwilligendienst für über 27-Jährige offen. Weitere Informationen hierzu findest du hier oder weiter unten im FAQ.

Wie lange dauert ein FSJ/BFD?

In der Regel dauern ein Freiwilliges Soziales Jahr und der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit sich für einen sechsmonatigen Freiwilligendienst zu bewerben.

Bekomme ich für meine Tätigkeit als Freiwillige*r Geld?

Ja, du erhältst monatlich eine feste Pauschale (inkl. 50 Euro Verpflegungspauschale). Der genaue Betrag wird jährlich angepasst. Den aktuellen Betrag kannst du gerne bei uns erfragen.

Wann beginnt ein FSJ/BFD?

Du kannst deinen Freiwilligendienst beim FSD Köln grundsätzlich jederzeit zu Monatsbeginn und Monatsmitte starten.

Wie viele Stunden arbeite ich während des FSJ/BFD?

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Je nach Einsatzstelle kann es sein, dass du am Wochenende oder in Wechselschichten (Früh- und Spätdienst) arbeiten musst. Nachtdienste sind für Freiwillige ausgeschlossen.

Kann ich meinen Freiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren?

Ja, du kannst deinen Freiwilligendienst mit einem wöchentlichen Stundenumfang von mindestens 21 Stunden auch in Teilzeit absolvieren. Die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung klärst du gemeinsam mit dem FSD Köln und deiner Einsatzstelle ab. Für die verpflichtenden Bildungsseminare kann jedoch keine Teilzeitregelung getroffen werden.

In welchen Bereichen kann ich einen Freiwilligendienst (FSJ/BFD) machen?

Du kannst ein FSJ oder einen BFD in vielen verschiedenen sozialen Einrichtungen absolvieren. Einen Überblick findest du hier.

Kann ich ein FSJ oder BFD auch im Ausland machen?

Wir bieten ausschließlich FSJ- und BFD-Plätze im Erzbistum Köln an. Mit unserem Kooperationspartner IN VIA International kannst du einen Freiwilligendienst aber auch im Ausland machen. Mehr Informationen dazu findest du hier

Wird ein FSJ oder BFD als gelenktes Praktikum anerkannt?

Ja, seit Februar 2012 sind der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) dem einjährig gelenkten Praktikum gleichgestellt. Somit berechtigt die Bescheinigung über das geleistete FSJ bzw. den geleisteten BFD gemeinsam mit dem Schulabgangszeugnis zum Fachhochschulstudium. Zu beachten ist, dass der Freiwilligendienst (FSJ oder BFD) in Vollzeit und zwölf Monate geleistet werden muss. Mehr Infos dazu findest du hier.

Was ist der Unterschied zwischen dem FSJ und dem BFD?

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) existiert bereits seit über 50 Jahren. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) hingegen wurde im Juli 2011 als Ersatz für den Zivildienst eingeführt. Da der BFD dem FSJ nachempfunden wurde, gibt es zwischen diesen Freiwilligendiensten kaum Unterschiede. Der größte Unterschied besteht darin, dass der BFD auch für über 27-Jährige zugänglich ist, jedoch mit anderen Rahmenbedingungen. Daher unterscheiden wir zwischen den Freiwilligendiensten für unter 27-Jährige (FSJ und BFD) und dem BFD für über 27-Jährige.

Gibt es zwischen dem FSJ und dem BFD für unter 27-Jährige überhaupt keine Unterschiede?

Doch, es gibt einen Unterschied. Beim FSJ wird eine Vereinbarung zwischen dir, deiner Einsatzstelle und dem Bildungsträger (also dem FSD Köln) geschlossen. Beim BFD erfolgt diese Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und dir. Deine Einsatzstelle und der Bildungsträger (FSD Köln) stimmen dieser Vereinbarung dann zu. Trotzdem bleibt der FSD Köln deine Anlaufstelle für alle Fragen zur Vereinbarung.

Zudem hat das BAFzA festgelegt, dass alle BFD-ler*innen ein Seminar zur politischen Bildung in einem Bildungszentrum des Bundes besuchen sollen. Deshalb gestaltet der FSD Köln inhaltlich nur vier der fünf Seminare beim BFD.

Wenn das FSJ und der BFD für unter 27-Jährige identisch ist, weshalb heißen diese beiden Dienste dann nicht gleich?

Die Namensgebung hat historische Gründe. Der BFD wurde als Ersatz für den Zivildienst eingeführt, nachdem die Wehrpflicht 2011 ausgesetzt wurde und somit auch der Zivildienst wegfiel. Falls die Wehrpflicht und der Zivildienst in der Zukunft wieder eingeführt werden, werden die früheren Strukturen möglicherweise wieder benötigt. Dies erklärt, warum es heute zwei verschiedene Bezeichnungen gibt.

Wer entscheidet, ob ich ein FSJ oder einen BFD mache?

Die Entscheidung wird getroffen, sobald du dich für eine Einsatzstelle entschieden hast und diese Einsatzstelle deiner Aufnahme eines Freiwilligendienstes ebenfalls zusagt. Wir erstellen dann die entsprechenden Verträge.

Ob ein FSJ- oder BFD-Vertrag erstellt wird, hängt von den verfügbaren FSJ- und BFD-Kontingenten ab.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich einen Freiwilligendienst im Erzbistum Köln absolvieren darf?

Für einen Freiwilligendienst im Erzbistum Köln ist dein Schulabschluss nicht ausschlaggebend. Auch ist es nicht erforderlich, katholisch zu sein, um dich bei uns zu bewerben. Wichtig ist, dass du motiviert bist, dich ein Jahr lang freiwillig für andere Menschen zu engagieren. Darüber hinaus solltest du mindestens 16 Jahre alt sein.

Kann ich als Ausländer*in einen Freiwilligendienst im Erzbistum Köln machen?

Ja, deine Nationalität spielt für uns keine Rolle. Wenn du aus dem Ausland kommst, ist es wichtig, dass du die deutsche Sprache gut beherrschst (mindestens auf B1-Niveau). Falls du aus einem Nicht-EU-Land kommst, benötigst du außerdem ein gültiges Visum.

Muss ich katholisch sein?

Nein, die Teilnahme an einem Freiwilligendienst im Erzbistum Köln ist prinzipiell nicht an eine Kirchen- oder Religionszugehörigkeit gebunden. Allerdings solltest du die Bereitschaft mitbringen, dich in den Seminaren mit religiösen Themen auseinanderzusetzen.

Bis wann kann ich mich bewerben? Gibt es Bewerbungsfristen?

Wir haben keine Bewerbungsfristen, sondern vermitteln die Freiwilligenplätze nach dem zeitlichen Eingang deiner Bewerbung. Je früher du dich bewirbst, desto größer ist jedoch deine Chance, dass du zu deinem Wunschtermin und in deinem Wunschbereich einen FSJ- oder BFD-Platz bekommst. Empfehlenswert ist es, sich frühzeitig vor dem gewünschten Beginn zu bewerben.

Wie bewerbe ich mich?

Fülle ganz einfach unseren Bewerbungsbogen online aus, um dich für einen Freiwilligendienst zu bewerben. Wir nehmen anschließend Kontakt zu dir auf und besprechen die weiteren Schritte. Hier kannst du dich bewerben.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Hier erklären wir dir das Bewerbungsverfahren.

Bekomme ich mehr als eine Stelle vermittelt?

Ja, es ist möglich, dass wir dir die Kontaktdaten von bis zu drei verschiedenen Einsatzstellen zur Verfügung stellen, bei denen du dich dann bewerben kannst.

Kann ich selbst nach einer Stelle suchen?

Ja, in unserer Stellenbörse kannst du schauen, welche Einrichtungen dich interessieren und nach freien Stellen suchen.

Bekomme ich Verpflegung?

Ja, zusätzlich zu deinem monatlichen Taschengeld erhältst du einen Zuschuss von 50 Euro zur Verpflegung. Beachte jedoch, dass es sein kann, dass du einen Kostenbeitrag leisten musst, wenn du in der Einrichtung Verpflegung erhältst.

Werden die Fahrtkosten zur Einsatzstelle erstattet?

Nein, die täglichen Fahrtkosten zur Einsatzstelle werden nicht erstattet. Allerdings besteht die Möglichkeit, ein vergünstigtes Monatsticket oder eventuell ein Jobticket zu erhalten. Beachte jedoch, dass du dich vor Beginn des Freiwilligendienstes darum kümmern solltest, da viele vergünstigte Tickets an eine Laufzeit gebunden sind und nur zu bestimmten Zeiten gekauft werden können.

Kann ich Wohngeld beantragen?

Ja, du kannst beim zuständigen Amt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Wohngeld beantragen. Es ist jedoch ratsam, persönlich beim Amt zu klären, ob du einen Anspruch auf Wohngeld hast oder nicht.

Haben meine Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld?

Ja. Kindergeld, Kinderfreibeträge sowie weitere kinderbezogene Leistungen werden während des FSJ und des BFD in der Regel weitergezahlt.

Brauche ich eine Lohnsteuerkarte oder eine Steueridentifikationsnummer (IdNr)?

Die Lohnsteuerkarte wurde 2012 abgeschafft. Deshalb musst du deiner Einsatzstelle bei Dienstbeginn nun deine Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) und deinen Geburtstag mitteilen sowie eine Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug vorlegen. Die IdNr und die Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug erhältst du beim Finanzamt, das für deinen Wohnort zuständig ist.

Woher bekomme ich eine Steueridentifikationsnummer (IdNr)?

Die Steueridentifikationsnummer (IdNr) erhältst du entweder beim für dich zuständigen Finanzamt oder beim Einwohnermeldeamt in deinem Wohnort.

Bin ich während des Freiwilligendienstes versichert?

Während deines FSJ oder BFD bist du kranken-, renten-, unfall-, arbeitslosen- und haftpflichtversichert. Die Beiträge dafür übernimmt deine Einsatzstelle für dich. Du musst also nichts dafür bezahlen.

Wie ist das mit der Krankenversicherung?

Während deines FSJ oder BFD musst du dich selbst krankenversichern. Du kannst in dieser Zeit also nicht in der Familienversicherung bleiben. Die Beiträge für die Krankenversicherung werden jedoch von deiner Einsatzstelle für dich übernommen. Falls deine Eltern privatversichert sind, solltest du abklären, ob deine Mitgliedschaft für die Zeit deines Dienstes ruhend gestellt werden kann. Denn nur wenn sie ruhend gestellt wird (eine Anwartschaft beantragt wird), kannst du später wieder über deine Eltern privatversichert werden. Am besten besprichst du das mit deinen Eltern.

Was sind Bildungsseminare?

Die "Bildungsseminare" sind verpflichtende Treffen für alle Freiwilligendienstleistenden. Du verbringst fünf Tage in einem Bildungshaus des Erzbistums Köln zusammen mit etwa 25 anderen Freiwilligen. Diese Seminare dienen dazu, dir bei deiner Arbeit und persönlichen Entwicklung zu helfen. Kurz gesagt, bei den Seminaren geht es darum:

  • Andere Freiwillige kennenzulernen,

  • Erfahrungen aus den Einsatzstellen auszutauschen,

  • Als Team in der Gruppe zu arbeiten,

  • Verantwortung für dich selbst und andere Menschen zu übernehmen,

  • Dein Selbstbewusstsein und deine Persönlichkeit zu stärken,

  • Spaß zu haben.

Näheres zu den Seminaren findest du hier.

Wie viele Seminare gibt es?

Während eines zwölfmonatigen Freiwilligendienstes gibt es fünf Seminare à fünf Tage. Bei einem sechsmonatigen Dienst sind drei Seminare à fünf Tage verpflichtend.

Muss ich an den Seminaren teilnehmen?

Ja, die Teilnahme an den Bildungsseminaren ist verpflichtend. Dies ist in den Vereinbarungen für FSJ und BFD sowie in den entsprechenden Gesetzen festgelegt. Daher ist es während der Seminarzeiten nicht möglich, Urlaub zu nehmen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Seminartage als Arbeitszeit gelten. Beachte außerdem, dass auch die Übernachtung in den Bildungshäusern verpflichtend ist.

Muss ich für die Seminare bezahlen?

Nein, du musst keine Kosten für die Seminare tragen. Die Teilnahme an den Seminaren ist kostenfrei. Darüber hinaus erstatten wir dir die Fahrtkosten zum Seminar.

Wann erfahre ich, wann die Seminare sind?

Zu Beginn deines Freiwilligendienstes erhältst du von uns eine E-Mail, in der wir dir die Seminartermine und deren Veranstaltungsorte für die gesamte Dauer deines Freiwilligendienstes mitteilen. Außerdem schicken wir rund zwei Wochen vor den jeweiligen Seminaren per E-Mail eine Einladungen mit den letzten wichtigen Infos raus.

Wo finden die Seminare statt?

In der Regel finden die Seminare in einem Bildungshaus des Erzbistums Köln statt. Alle, die einen BFD leisten, besuchen ein Seminar zur politischen Bildung in einem Bildungszentrum des Bundes. Informationen zu den Standorten der Bildungshäuser und Bildungszentren findest du hier.

Kann ein FSJ/BFD auch verlängert werden?

Ein FSJ und BFD kann – sofern alle Beteiligten einverstanden sind – auch verlängert werden. Verlängert werden kann von:

  • sechs auf zwölf Monate und

  • von zwölf auf 18 Monate.

Falls du deinen Freiwilligendienst verlängern möchtest, dann besprich das am besten zunächst mit deiner Einsatzstelle und dem*der für dich zuständigen Bildungsreferent*in.

Kann ich meinen Freiwilligendienst vorzeitig beenden, falls ich einen Studien- oder Ausbildungsplatz erhalte?

Ja. Aufgrund eines Studien- oder Ausbildungsplatzes kann das FSJ sowie der BFD vorzeitig beendet werden. Bitte wende dich in diesem Fall an deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in.

Habe ich Urlaubsanspruch während meinem Freiwilligendienst?

Ja, bei einem zwölfmonatigen Freiwilligendienst hast du Anspruch auf 30 Urlaubstage. Bei einem sechsmonatigen Freiwilligendienst stehen dir 15 Urlaubstage zu.

Muss ich Urlaub nehmen, falls ich zu einem Vorstellungsgespräch für einen Ausbildungsplatz eingeladen werde?

Nein, als Freiwillige*r musst du für Vorstellungsgespräche keinen Urlaub nehmen. Es ist jedoch wichtig, dass du dich rechtzeitig mit deiner Einsatzstelle absprichst, um sicherzustellen, dass dein Vorstellungsgespräch und deine Dienstverpflichtungen in der Einsatzstelle nicht kollidieren.

Darf ich während meines Freiwilligendienstes einen Nebenjob haben?

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind Vollzeittätigkeiten, bei denen du 39 Stunden pro Woche arbeitest. Daher solltest du sorgfältig darüber nachdenken, ob du nebenbei noch einen Nebenjob haben möchtest oder kannst. In jedem Fall musst du dies zuerst mit deiner Einsatzstelle besprechen, um sicherzustellen, dass sie damit einverstanden ist. Deren Einverständnis muss auch deinem*deiner für dich zuständige*n Bildungsreferent*in schriftlich mitgeteilt werden.

Was ist ein Bundesfreiwilligendienst für über 27-Jährige?

Bei einem BFD für über 27-Jährige arbeiten Sie mindestens sechs, maximal 18 Monate in einer sozialen Einrichtung. Sie können dort die Fachkräfte bei betreuenden, pflegerischen, pädagogischen, handwerklichen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützen. Außerdem können Sie in der Verwaltung mitarbeiten oder Fahrdienste übernehmen. Pro Woche sind Sie in der jeweiligen Einrichtung mindestens 21 Stunden und höchstens 39 Stunden tätig. Für Ihren Dienst erhalten Sie jeden Monat ein Taschengeld und einen Zuschuss zur Verpflegung. Sie erhalten den Taschengeldhöchstsatz.

Außerdem werden Sie sozialversichert. Darüber hinaus nehmen Sie jeden Monat an einem Begleitseminar teil. Hier haben Sie die Möglichkeit sich mit anderen Freiwilligen über Ihre Erfahrungen auszutauschen.

Was ist der Unterschied zwischen dem BFD für über und unter 27-Jährige?

Der Bundesfreiwilligendienst für unter 27-Jährige ist an das Freiwillige Soziale Jahr angelehnt. Das bedeutet, dass die Jüngeren Vollzeit arbeiten und an Bildungsseminaren teilnehmen müssen. Über 27-Jährige können sich hingegen entscheiden, ob sie Voll- oder Teilzeit arbeiten möchten und der Aufbau der Begleit- und Zusatzseminare ist ein anderer.

Wie lange dauert ein BFD für über 27-Jährige?

Ü27-Freiwillige entscheiden selbst, wie lange Sie sich engagieren möchten. In der Regel werden BFD-Vereinbarungen für 6, 12 oder 18 Monate abgeschlossen.

Wie viele Wochenstunden muss ich als Freiwillige*r arbeiten?

Ein BFD Ü27 kann Teil- oder Vollzeit absolviert werden. Pro Woche sind Sie in der jeweiligen Einrichtung mindestens 21 Stunden und höchstens 39 Stunden tätig.

In welchen Bereichen kann ich einen Bundesfreiwilligendienst machen?

Ein BFD kann in vielen verschiedenen sozialen Einrichtungen gemacht werden. Einen genauen Überblick über die Bereiche finden Sie hier.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen BFD Ü27 absolvieren zu können?

Um einen Bundesfreiwilligendienst für über 27-Jährige absolvieren zu können, sollten Sie motiviert sein, sich zwischen sechs und 18 Monaten freiwillig sozial zu engagieren. Sie sollten physisch und psychisch fit genug sein, um die Tätigkeiten im gewünschten Einsatzbereich ausführen zu können. Außerdem sollten Sie die deutsche Sprache sicher beherrschen.

Gibt es wirklich keine Altersgrenze nach oben?

Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Alle, die sich körperlich und mental belastbar für einen BFD fühlen, können sich bewerben.

Muss ich katholisch sein?

Nein. Um mit uns als Bildungsträger einen Bundesfreiwilligendienst zu absolvieren, müssen Sie nicht katholisch sein. Allerdings erwarten wir einen respektvollen Umgang gegenüber dem christlichen Glauben, denn die meisten unserer Einsatzstellen sind in katholischer Trägerschaft. Entsprechend ist der katholische Glaube im Alltagsgeschehen eingebettet. Es kann beispielsweise vor dem Essen gebetet werden und es werden Heilige Messen sowie katholische Feste gefeiert.

Kann ich den BFD Ü27 auch im Ausland machen?

Der Bundesfreiwilligendienst kann nicht im Ausland gemacht werden. BFD-Plätze vermitteln wir ausschließlich innerhalb des Erzbistums Köln.

Ich komme aus dem Ausland und möchte in Deutschland einen BFD absolvieren. Ist das möglich?

Ja, Sie können grundsätzlich einen Bundesfreiwilligendienst in Deutschland absolvieren, wenn Sie über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügen. Außerdem benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, der Ihnen die Beschäftigung in Deutschland erlaubt. Wenn Sie aus dem Ausland (Nicht-EU-Länder) kommen und sich bereits in Deutschland aufhalten (z.B. mit einem Au-pair- oder Sprachvisum), ist die Ausländerbehörde für die Erteilung des Aufenthaltstitels zuständig.

Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, ist die deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis zuständig.

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (oder Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, USA) sind, ist die Beantragung eines Aufenthaltstitels nicht erforderlich.

Erhalte ich in der Einsatzstelle eine fachliche Anleitung?

Ja. Jede Einsatzstelle ist verpflichtet, eine Fachkraft für die fachliche Anleitung der Freiwilligen zu benennen. Der*die Praxisanleiter*in ist zuständig für die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, die für Ihren Einsatz von Belang sind. Durch regelmäßige Gespräche mit der Praxisanleitung soll außerdem gewährleistet werden, dass die Freiwilligen eine Rückmeldung erhalten und einen gesicherten Rahmen haben, um Fragen stellen zu können.

In der Vereinbarung über den BFD taucht der Begriff „arbeitsmarktneutral“ auf. Was bedeutet das?

Der Begriff „arbeitsmarktneutral“ bedeutet, dass die Freiwilligen unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten verrichten und keine hauptamtlichen Kräfte ersetzen sollen. Da der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral sein soll, darf durch den Einsatz von Freiwilligen die Einstellung von neuen Beschäftigten nicht verhindert werden und keine Kündigung von Beschäftigten erfolgen.

 

Wie viel Geld erhalte ich für meine Tätigkeit?

Alle Ü27-Freiwilligen erhalten bei einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden den Taschengeldhöchstsatz sowie einen Zuschuss zur Verpflegung. Werden pro Woche weniger als 39 Stunden gearbeitet, dann reduziert sich der monatliche Auszahlungsbetrag entsprechend der jeweiligen Stundenzahl. Die aktuelle Höhe des Taschengeldes können Sie gerne bei uns erfragen.

Werde ich während meiner Tätigkeit sozialversichert?

Die soziale Einrichtung, bei der Sie tätig sein werden, übernimmt alle Sozialversicherungsbeiträge. Sie werden während Ihres Dienstes daher gesetzlich kranken-, unfall-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert sein. Als Berechnungsgrundlage der Beiträge dient das Taschengeld zuzüglich des Wertes der Sachbezüge (Unterkunft, Verpflegung) bzw. der hierfür gezahlten Ersatzleistung. Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgebenden- als auch der Arbeitnehmendenanteil, werden von der Einsatzstelle gezahlt.

Ist ein BFD im Bürgergeldbezug möglich?

Ja, das Bürgergeld wird ausgesetzt und zu späterem Zeitpunkt in Höhe der alten Berechnung wieder aufgenommen.

Es ist möglich, dass Anteile des Taschengelds angerechnet werden, wenn Sie Bürgergeld beziehen. Bitte besprechen Sie sich dazu mit Ihrer*m zuständigen Sachbearbeiter*in beim Jobcenter.

Erhalte ich während meines Einsatzes als Freiwillige*r Verpflegung?

Zusätzlich zum Taschengeld bekommen Sie einen Zuschuss zur Verpflegung. Wenn Sie in der Einrichtung Verpflegung bekommen, dann kann es sein, dass Sie dafür einen Kostenbeitrag bezahlen müssen.

Werden die Fahrtkosten zur Einsatzstelle erstattet?

Nein. Die täglichen Fahrtkosten zur Einsatzstelle werden nicht erstattet. Sie haben aber die Möglichkeit, ein vergünstigtes Monatsticket oder eventuell ein Jobticket zu erhalten. Wichtig ist jedoch, sich vor Beginn des Bundesfreiwilligendienstes darum zu kümmern, denn viele vergünstigte Tickets sind an eine Laufzeit gebunden und können nur zu bestimmten Terminen gekauft werden.

Bis wann kann ich mich bewerben? Gibt es Bewerbungsfristen?

Nein, es gibt keine Bewerbungsfristen. Ihre Bewerbung wird entsprechend dem zeitlichen Eingang bearbeitet. Wir empfehlen Ihnen jedoch sich mindestens drei Monate vor dem gewünschten Starttermin bei uns zu bewerben.

Der Bewerbungsprozess ist hier erklärt.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Bitte bewerben Sie sich hier online.

Sobald wir Ihre Bewerbungsunterlagen geprüft haben, setzen wir uns mit Ihnen telefonisch in Verbindung und nennen Ihnen eine passende Einsatzstelle. Anschließend stellen Sie sich persönlich bei der Einsatzstelle vor und arbeiten im Idealfall ein bis zwei Tage zur Probe mit. Wenn Sie und die Einsatzstelle sich für den BFD entscheiden, erstellen wir eine BFD-Vereinbarung.

Wenn Sie bereits Kontakt zu einer Einsatzstelle haben und diese Ihnen zugesagt hat, dass Sie dort Ihren BFD machen können, verkürzt sich das Verfahren entsprechend.

Muss ich während des Bundesfreiwilligendienstes in eine gesetzliche Krankenkasse eintreten?

Freiwillige werden für die Dauer Ihres Freiwilligendienstes grundsätzlich als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden vollständig von der Einsatzstelle übernommen und an die Krankenkasse abgeführt. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfasst grundsätzlich auch Personen, die vor Antritt des Bundesfreiwilligendienstes privat versichert waren. Ausgenommen davon sind Personen, die versicherungsfrei sind. Versicherungsfrei sind beispielsweise Beamte*innen, Richter*innen, Soldaten*innen auf Zeit und Pensionär*innen, die Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen haben (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 und 6 SGB V). Diese Versicherungsfreiheit erstreckt sich aber nicht auf die bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Angehörigen, weshalb z.B. Kinder von Beamten*innen für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV sind. Ebenfalls versicherungsfrei sind Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig waren (§ 6 Abs. 3a SGB V). Der Bezug einer Altersrente bewirkt keine Krankenversicherungsfreiheit. Ein gesetzlich versicherter Altersrentner*innen, der einen BFD leistet, unterliegt daher der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Weitere Informationen zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit abgerufen werden.

Werden alle Freiwilligen gesetzlich rentenversichert?

Die Freiwilligen unterliegen grundsätzlich der Versicherungs- sowie Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und erwerben dadurch Rentenanwartschaften. Dies gilt auch für Senior*innen, die noch keine Altersrente beziehen, und für Altersteilrentenbezieher*innen (Altersrente in Höhe von 1⁄3, 1⁄2 oder 2⁄3 der Vollrente) und Erwerbsminderungsrentner*innen. Keine Beitragspflicht entsteht, wenn die Freiwilligen eine Altersvollrente - unabhängig ob vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze – beziehen, denn dann besteht Versicherungsfreiheit.

Werden auch für Rentner*innen Beiträge für die Arbeitslosenversicherung bezahlt?

Grundsätzlich müssen für alle Freiwilligen die Beiträge der Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Bei Freiwilligen, die das Lebensalter für eine Regelaltersrente bereits vollendet haben, hat die Einsatzstelle lediglich den „Arbeitgeberanteil“ abzuführen.

Wo finden die Begleitseminare statt?

Die Begleitseminare finden in der Regel in der Geschäftsstelle des FSD Köln statt. Die Adresse lautet:

Freiwillige soziale Dienste im Erzbistum Köln e.V.

Steinfelder Gasse 20-22

50670 Köln

Brauche ich eine Steueridentifikationsnummer (IdNr)?

Ja. Bitte teilen Sie Ihrer Einsatzstelle im Vorfeld Ihres Dienstes Ihre Steueridentifikationsnummer mit. Falls ihnen diese nicht bekannt ist, erhalten Sie die IdNr bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Habe ich während des BFD Anspruch auf Urlaub?

Bei einem zwölfmonatigen Freiwilligendienst stehen Ihnen grundsätzlich 26 Tage Urlaub zu. Bei einem sechsmonatigen Freiwilligendienst haben Sie grundsätzlich das Recht auf 13 Urlaubstage. Arbeiten Sie Teilzeit hängt die Anzahl der Urlaubstag von den Arbeitstagen ab, auf die Sie Ihre Wochenstunden verteilen.

Was muss ich machen, wenn ich krank bin?

Ab dem ersten Krankheitstag müssen Sie sich vor Arbeitsbeginn bei der Einsatzstelle krankmelden. Ab dem dritten Krankheitstag müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Wie lange wird das Taschengeld im Krankheitsfall weitergezahlt?

Im Krankheitsfall werden Taschengeld und Sachleistungen in der Regel bis zur Dauer von sechs Wochen weitergezahlt. Im Anschluss daran erhalten die Freiwilligen Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Das gilt nicht für Altersvollrentner*innen, die grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Erhalte ich nach meinem BFD ein Zeugnis?

Ja. Nach der Beendigung des Bundesfreiwilligendienstes erhalten Sie jeweils von uns und der Einsatzstelle schriftliche Zeugnisse. Von uns erhalten Sie eine Bescheinigung über Art und Dauer des Dienstes. Von Ihrer Einsatzstelle erhalten Sie das Arbeitszeugnis, welches die Leistungen und die Führung während der Dienstzeit dokumentiert. In das Zeugnis werden berufsqualifizierende Merkmale des Bundesfreiwilligendienstes aufgenommen.

Kann die BFD-Vereinbarung gekündigt werden?

Freiwillige und Einsatzstelle verpflichten sich für die vertraglich festgelegte Dauer des Dienstes. Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monates über den FSD gekündigt werden. Falls Sie Ihre BFD-Vereinbarung kündigen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre*n zuständige*n Bildungsreferent*in.

Gelten während des BFD die Regelungen zum Mutterschutz?

Das Mutterschutzgesetz findet im Bundesfreiwilligendienst Anwendung. Es gelten u. a. die besonderen Vorschriften zur Gestaltung des Arbeitsplatzes (= BFD-Einsatzplatzes), zum Kündigungsschutz usw.

Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst haben auch Anspruch auf Mutterschutzleistungen, wie die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen und Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen.

Darf während des BFD eine Nebentätigkeit aufgenommen werden?

Nebentätigkeiten sind grundsätzlich möglich, müssen aber von der Einsatzstelle genehmigt werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48h darf nicht überschritten werden.  

 

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