Was sind Freiwilligendienste im Erzbistum Köln?
Du kannst als Jugendlicher oder junger Erwachsener zwischen 16 und 27 Jahren einen Freiwilligendienst in einer sozialen Einrichtung im Erzbistum Köln absolvieren. Dabei stehen dir zwei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Neben der Arbeit in den Einsatzstellen sind auch Bildungsseminare verpflichtend für alle Freiwilligen.
Wer kann einen Freiwilligendienst (FSJ/BFD) im Erzbistum Köln machen?
Wenn du zwischen 16 und 27 Jahre alt bist und dich für ein Jahr lang in einer sozialen Einrichtung engagieren möchtest, kannst du einen Freiwilligendienst machen. Wenn du über 27 Jahre alt bist, steht dir der Bundesfreiwilligendienst für über 27-Jährige offen. Weitere Informationen hierzu findest du hier oder weiter unten im FAQ.
Wie lange dauert ein FSJ/BFD?
In der Regel dauern ein Freiwilliges Soziales Jahr und der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit sich für einen sechsmonatigen Freiwilligendienst zu bewerben.
Bekomme ich für meine Tätigkeit als Freiwillige*r Geld?
Ja, du erhältst monatlich eine feste Pauschale (inkl. 50 Euro Verpflegungspauschale). Der genaue Betrag wird jährlich angepasst. Den aktuellen Betrag kannst du gerne bei uns erfragen.
Wann beginnt ein FSJ/BFD?
Du kannst deinen Freiwilligendienst beim FSD Köln grundsätzlich jederzeit zu Monatsbeginn und Monatsmitte starten.
Wie viele Stunden arbeite ich während des FSJ/BFD?
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Je nach Einsatzstelle kann es sein, dass du am Wochenende oder in Wechselschichten (Früh- und Spätdienst) arbeiten musst. Nachtdienste sind für Freiwillige ausgeschlossen.
Kann ich meinen Freiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren?
Ja, du kannst deinen Freiwilligendienst mit einem wöchentlichen Stundenumfang von mindestens 21 Stunden auch in Teilzeit absolvieren. Die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung klärst du gemeinsam mit dem FSD Köln und deiner Einsatzstelle ab. Für die verpflichtenden Bildungsseminare kann jedoch keine Teilzeitregelung getroffen werden.
In welchen Bereichen kann ich einen Freiwilligendienst (FSJ/BFD) machen?
Du kannst ein FSJ oder einen BFD in vielen verschiedenen sozialen Einrichtungen absolvieren. Einen Überblick findest du hier.
Kann ich ein FSJ oder BFD auch im Ausland machen?
Wir bieten ausschließlich FSJ- und BFD-Plätze im Erzbistum Köln an. Mit unserem Kooperationspartner IN VIA International kannst du einen Freiwilligendienst aber auch im Ausland machen. Mehr Informationen dazu findest du hier.
Wird ein FSJ oder BFD als gelenktes Praktikum anerkannt?
Ja, seit Februar 2012 sind der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) dem einjährig gelenkten Praktikum gleichgestellt. Somit berechtigt die Bescheinigung über das geleistete FSJ bzw. den geleisteten BFD gemeinsam mit dem Schulabgangszeugnis zum Fachhochschulstudium. Zu beachten ist, dass der Freiwilligendienst (FSJ oder BFD) in Vollzeit und zwölf Monate geleistet werden muss. Mehr Infos dazu findest du hier.